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"Chauffeurzulassungsverordnung
(CZV)" |
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„Die
Europäische Union hat eine Richtlinie erlassen, die
verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und
Güterverkehr einen Fähigkeitsausweis erwerben. Der
Bundesrat hat am 15. Juni 2007 beschlossen, diese
Richtlinie auch in der Schweiz umzusetzen, damit für
Schweizer Fahrerinnen und Fahrer die gleichen
Anforderungen gelten wie für deren Kolleginnen und
Kollegen in der EU. Er hat deshalb die Verordnung über
die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der
Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV),
verabschiedet.“
Soweit die Homepage von der

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Auf Ende
des Jahre 2010 hat unsere Firma mpR-PROCESS
GmbH das Bewilligungsverfahren erfolgreich bei
der asa für die Erteilung von fünf
verschiedenen Kursen gemäss Vorschriften
abgeschlossen.
Nun dürfen wir folgende Kurse gemäss
asa-Vorschriften erteilen:
Kurs Nr. 1: „Komplettkurs“ BLS/AED =
Wiederbelebungskurs inkl.
Defibrillationseinsatz
Kurs Nr. 2: „Wiederbelebungs-Refresher“ sowie
„Notfalltraining“
Kurs Nr. 3: „Kompetenz bei allgemeinen med.
Notfällen“
Kurs Nr. 4: „Kompetenz mit speziellen
Fahrgästen“
Kurs Nr. 5: „Kommunikation als Chauffeur“
Alle diese Kurse sind als Tageskurse ausgelegt
und werden sowohl zentral als auch auf Wunsch
bei grossen Fuhrunternehmen vor Ort in den
geschäftseigenen Räumen durchgeführt.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne beraten
und unterstützen wir Sie bei der Planung der
für die Chauffeure obligatorischen
Weiterbildung.
Sie können auch unser
Kontaktformular ausfüllen und wir
nehmen mit Ihnen Kontakt auf. Hinweis: Für
CZV-Kurse kommen bei uns die
speziellen AGB's zur Anwendung!
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